Gesetze / Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln
KapErhStG§ 8
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 8 KapErhStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 11.07.1986 – VI R 163/82Zitiert von 1
- BFH, 21.02.1986 – VI R 9/80Zitiert von 11
- BFH, 07.04.1989 – VI R 47/88Zitiert von 11
- BFH, 16.11.1984 – VI R 39/80Zitiert von 12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.1983 Ausfertigung
§ 8 aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I 1592)
BGBl. 1983 I S. 1592
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.