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Artikel 4 · BT-Drs. 10/337 · S. 16

Zu Artikel 4 (Rechtsvorschriften über steuerrecht-

Zu Artikel 4 (Rechtsvorschriften über steuerrecht-
liche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals
aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von
eigenen Aktien an Arbeitnehmer)
Die Regelung über die steuerliche Begünstigung
der Überlassung von Belegschaftsaktien in § 8 des
Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Er-
höhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln
und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeit-
nehmer und die entsprechende Durchführungsver-
ordnung werden aufgehoben, weil sie wegen der
Übernahme der genannten Regelung in § 19 a EStG
überholt sind.
Für Aktien, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes
nach den aufgehobenen Vorschriften überlassen
worden sind, müssen diese Vorschriften fortgelten.

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Herkunft

BT-Drs. 10/337, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.541–58.268 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert d0fd573e70b1fc87….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP