Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 10/337 · S. 16
Zu Artikel 4 (Rechtsvorschriften über steuerrecht-
Zu Artikel 4 (Rechtsvorschriften über steuerrecht- liche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer) Die Regelung über die steuerliche Begünstigung der Überlassung von Belegschaftsaktien in § 8 des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Er- höhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeit- nehmer und die entsprechende Durchführungsver- ordnung werden aufgehoben, weil sie wegen der Übernahme der genannten Regelung in § 19 a EStG überholt sind. Für Aktien, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nach den aufgehobenen Vorschriften überlassen worden sind, müssen diese Vorschriften fortgelten.
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Herkunft
BT-Drs. 10/337, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.541–58.268 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert d0fd573e70b1fc87….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP