Gesetze / Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz
KSpTG§ 3 Begriffsbestimmungen
Für dieses Gesetz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Änderungsverlauf
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27.02.2025 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Februar 2025 (BGBl. I Nr. 70 192)
BGBl. 2025 I Nr. 70
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.