Gesetze / Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung
KPBV§ 12 (bedingt zukünftig in Kraft)
Für § 12 KPBV liegt kein Text vor zum Stichtag 10.06.2019.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.