Gesetze / Krankenhausfinanzierungsgesetz
KHG§ 35 Finanzierung
Stand: 28.09.2021
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BSG, 16.07.2025 – B 1 KR 3/24 RKrankenversicherung - Krankenhaus - Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) - Feststellung eines pflegesensitiven Bereichs - Vereinbarkeit mit höherrangigem RechtZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Aufwendungen des Beliehenen werden durch den DRG-Systemzuschlag nach § 17b Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 ausgeglichen.