Gesetze / Krankenhausfinanzierungsgesetz
KHG§ 20 Nichtanwendung von Pflegesatzvorschriften
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
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Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 19.07.2017 – 10 U 2/17Zitiert von 5
- OLG Karlsruhe, 28.03.2017 – 12 U 143/16Zitiert von 6
- OLG Stuttgart, 25.10.2017 – 7 U 140/17
- OLG Köln, 01.12.2017 – 20 U 135/16Zitiert von 1
- BGH, 17.05.2018 – III ZR 195/17Anspruch auf Zahlung allgemeiner Krankenhausleistungen: Begrenzung der Entgelthöhe für mit einem Plankrankenhaus verbundene PrivatklinikZitiert von 6
- OLG Stuttgart, 22.06.2017 – 7 U 64/17Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Ansbach, 20.03.2024 – AN 14 K 20.02824
- BGH, 20.09.2018 – III ZR 374/17Private Krankenversicherung: Kostenerstattung jenseits der Entgeltobergrenze einer Privatklinik
- BGH, 20.09.2018 – III ZR 65/18Private Krankenversicherung: Kostenerstattung jenseits der Entgeltobergrenze einer Privatklinik
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 KHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vorschriften des Dritten Abschnitts mit Ausnahme des § 17 Abs. 5 finden keine Anwendung auf Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 nicht gefördert werden. § 17 Abs. 5 ist bei den nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 oder 7 nicht geförderten Krankenhäusern mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Pflegesätze vergleichbarer nach diesem Gesetz voll geförderter Krankenhäuser die Pflegesätze vergleichbarer öffentlicher Krankenhäuser treten.