Gesetze / Krankenhausentgeltgesetz
KHEntgG§ 12 Vorläufige Vereinbarung
Stand: 12.12.2024
Können sich die Vertragsparteien insbesondere über die Höhe des Erlösbudgets, des Pflegebudgets, die Höhe sonstiger Entgelte oder über die Höhe des Gesamtvolumens und der krankenhausindividuellen Tagesentgelte nicht einigen und soll wegen der Gegenstände, über die keine Einigung erzielt werden konnte, die Schiedsstelle nach § 13 angerufen werden, schließen die Vertragsparteien eine Vereinbarung, soweit die Höhe unstrittig ist. Die auf dieser Vereinbarung beruhenden Entgelte sind zu erheben, bis die endgültig maßgebenden Entgelte in Kraft treten. Mehr- oder Mindererlöse des Krankenhauses infolge der erhobenen vorläufigen Entgelte werden durch Zu- oder Abschläge auf die Entgelte des laufenden oder eines folgenden Vereinbarungszeitraums ausgeglichen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 12 KHEntgG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 18.05.2021 – B 1 KR 34/20 RKrankenversicherung - Krankenhausvergütung - Auslegung der 2014 geschlossenen Prüfverfahrensvereinbarung (juris: PrüfvVbg) gemäß der allgemeinen für Gesetze geltenden Auslegungsmethoden - PrüfvVbg als materielle Präklusionsregelung - Unzulässigkeit einer Änderung eines zu Abrechnungszwecken übermittelten Datensatzes nach Ablauf der in der PrüfvVbg geregelten ÄnderungsfristZitiert von 63
- BSG, 08.10.2019 – B 1 KR 2/19 RKrankenversicherung - Krankenhaus - stationäre Behandlung weder entsprechend dem Qualitätsgebot noch den Anforderungen grundrechtsorientierter Leistungsauslegung (hier neue Behandlungsmethode: Lungenvolumenreduktion mittels Implantation von Coils bei COPD Grad IV im Juli 2013) - kein Vergütungsanspruch trotz preisrechtlicher Vereinbarung einer EntgelthöheZitiert von 35
- BSG, 19.12.2017 – B 1 KR 17/17 RKrankenversicherung - Krankenhaus - stationäre Behandlung im Jahr 2013 - kein Vergütungsanspruch, wenn Methode (hier: Implantation von endobronchialen Nitinolspiralen) nicht dem Qualitätsgebot entspricht - kein Zahlungsanspruch auf Grundlage einer Preisregelung in einer NUB-VereinbarungZitiert von 63
- BSG, 25.10.2016 – B 1 KR 6/16 RKrankenversicherung - Krankenhausvergütung - Pflegesatzvereinbarung - Einbeziehung von Sozialleistungsträgern kraft Gesetzes wie eine Vertragspartei - keine Ableitung eines Anspruchs auf Vergütung nicht erforderlicher Krankenhausbehandlung - sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Zurückverweisung an anderen SenatZitiert von 33
- VGH Hessen, 18.07.2019 – 5 A 506/18Zitiert von 1
- VG Köln, 24.10.2017 – 7 K 7023/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 24.10.2017 – 7 K 7140/15
- LSG Thüringen, 20.12.2016 – L 6 KR 93/13
- VG Düsseldorf, 19.02.2016 – 21 K 1321/14Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 KHEntgG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.12.2024 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 400)
BGBl. 2024 I Nr. 400
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.