Gesetze / Konzessionsabgabenverordnung
KAV§ 5 Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- OLG Celle, 10.05.2016 – 13 U 21/16 (Kart)
- LG Köln, 22.12.2015 – 88 O (Kart) 64/15Zitiert von 2
- BGH, 13.05.2004 – 5 StR 73/03Strafbarkeit wegen Untreue: Anforderungen an die Vermögensbetreuungspflicht von Konzernvorständen bei der Einbeziehung von Tochtergesellschaften in ein Cash-Management-System KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- LG Dortmund, 30.04.2025 – 10 O 49/22 (EnW)
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KAV/5#abs-1 (1) Abschlagszahlungen auf Konzessionsabgaben sind nur für abgelaufene Zeitabschnitte zulässig. Eine Verzinsung findet außer im Fall des Verzuges nicht statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KAV/5#abs-2 (2) Vorauszahlungen dürfen nicht geleistet werden.