Gesetze / Kapitalanlagegesetzbuch
KAGB§ 245 Treuhandverhältnis
Stand: 10.06.2019
Abweichend von § 92 Absatz 1 können Vermögensgegenstände, die zum Immobilien-Sondervermögen gehören, nur im Eigentum der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft stehen.
Gesetze / Kapitalanlagegesetzbuch
KAGBStand: 10.06.2019
Abweichend von § 92 Absatz 1 können Vermögensgegenstände, die zum Immobilien-Sondervermögen gehören, nur im Eigentum der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft stehen.