Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Justizzuständigkeitsverordnung
JuZuVO§ 27a Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Steuerberater,Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JuZuVO/27a#abs-1 (1) Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 348 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d der Zivilprozessordnung werden für die Bezirke aller Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen dem Oberlandesgericht Hamm zugewiesen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JuZuVO/27a#abs-2 (2) Für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2025 anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.
Abschnitt 9
Schiedsverfahren
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 27a JuZuVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Düsseldorf, 29.05.2026 – 24 W 52/25
- OLG Düsseldorf, 28.07.2025 – 4 U 72/25Zitiert von 1
- BGH, 28.07.2026 – X ARZ 308/26Gerichtsstandsbestimmung: Unzulässigkeit der Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 36 Abs. 3 ZPO ohne vorheriges Bestimmungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OLG Hamm, 23.03.2026 – 28 U 26/26
- OLG Hamm, 02.09.2025 – 28 U 110/25Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.