Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
JAG NRW§ 66 (weggefallen)
Für § 66 JAG NRW liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 66 JAG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 14.09.2004 – 14 A 2165/04Zitiert von 1
- VG Köln, 16.12.2005 – 6 K 6285/04Zitiert von 3
- VG Köln, 15.12.2005 – 6 K 6285/04
- OVG NRW, 26.05.2009 – 14 A 225/08
- OVG NRW, 12.03.2009 – 14 A 66/09Zitiert von 8
- VG Düsseldorf, 11.08.2006 – 15 K 1819/05Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 28.10.2005 – 14 A 642/05Zitiert von 3
- OVG NRW, 25.11.2004 – 14 A 1938/04Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 66 JAG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.02.2022 in Kraft
§ 66 aufgehoben durch Gesetz vom 9. November 2021 (GV. NRW. S. 1190), in Kraft getreten am 17. Februar 2022
GV. NRW. 2021 S. 1190
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.