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JAG NRW§ 1 Befähigung zum Richteramt; Regelstudienzeit
Stand: 07.05.2025
Die Befähigung zum Richteramt und zum allgemeinen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt.
Erster Teil
Die erste Prüfung
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 1 JAG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 18.06.2009 – 6 K 1113/08
- OVG NRW, 26.09.2011 – 14 A 1865/09Zitiert von 2
- VG Minden, 22.02.2016 – 4 K 1153/15Zitiert von 2
- VG Minden, 12.06.2015 – 4 L 441/15Zitiert von 3
- VG Köln, 17.03.2008 – 6 L 210/08Zitiert von 2
- OVG NRW, 26.01.2021 – 6 B 922/20Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 05.06.2012 – 19 K 743/11
- OVG NRW, 09.01.2012 – 3 A 1167/09Ruhegehaltfähige Dienstzeit: Keine Anrechnung einer Kanzleitätigkeit ohne Zulassung sowie der tatsächlichen Studienzeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 21.11.2008 – 1 AGH 68/08 AGH NWZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 JAG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.02.2022 in Kraft
§ 1, § 2 Absatz 2 und 3, § 3 Absatz 3, § 8 Absatz 2 und 3, § 9, § 19 Absatz 1, § 23 Absatz 1, § 25 Absatz 1, 2 und 3, § 27 Absatz 3, § 28 Absatz 2, 3 und 4, § 30 Absatz 6, § 31 Überschrift, Absatz 1 und 2, § 33 Absatz 2, § 36 Absatz 2, $ 39 Absatz 6, § 41 Absatz 3, § 44 Absatz 1 und 2, § 45 Absatz 2, § 46, § 47, § 48 Absatz 1,2 und 3, § 57 Absatz 1 und 3, § 59 Absatz 1 und 2, § 63 Überschrift, Absatz und 3, § 64 geändert durch Gesetz vom 9. November 2021 (GV. NRW. S. 1190), in Kraft getreten am 17. Februar 2022
GV. NRW. 2021 S. 1190
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