§ 168 Mitteilung der Veräußerungsabsicht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 28
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 20.01.2004 – 16 U 109/03
- BGH, 03.11.2005 – IX ZR 181/04Zitiert von 6
- OLG Düsseldorf, 27.04.2017 – I-12 U 42/15
- OLG Karlsruhe, 09.10.2008 – 9 U 147/08
- OLG Celle, 26.11.2003 – 16 U 134/03
- BGH, 22.04.2010 – IX ZR 208/08Verwertung von Gegenständen mit Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren: Einmalige Pflicht des Insolvenzverwalters zur Information des Gläubigers über die VeräußerungsabsichtZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 11.09.2025 – 101 W 136/24 e
- VG Berlin, 07.09.2023 – 13 K 368/22Zitiert von 1
- BFH, 14.12.2022 – X R 9/20Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens durch den absonderungsberechtigten GläubigerZitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 168 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/168#abs-1 (1) Bevor der Insolvenzverwalter einen Gegenstand, zu dessen Verwertung er nach § 166 berechtigt ist, an einen Dritten veräußert, hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger mitzuteilen, auf welche Weise der Gegenstand veräußert werden soll. Er hat dem Gläubiger Gelegenheit zu geben, binnen einer Woche auf eine andere, für den Gläubiger günstigere Möglichkeit der Verwertung des Gegenstands hinzuweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/168#abs-2 (2) Erfolgt ein solcher Hinweis innerhalb der Wochenfrist oder rechtzeitig vor der Veräußerung, so hat der Verwalter die vom Gläubiger genannte Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen oder den Gläubiger so zu stellen, wie wenn er sie wahrgenommen hätte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/168#abs-3 (3) Die andere Verwertungsmöglichkeit kann auch darin bestehen, daß der Gläubiger den Gegenstand selbst übernimmt. Günstiger ist eine Verwertungsmöglichkeit auch dann, wenn Kosten eingespart werden.