Gesetze / Innovationsausschreibungsverordnung

InnAusV

§ 4 Teilnahmeberechtigte Anlagen

Stand: 25.01.2021

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Anlagenkombinationen abgegeben werden.

§ 3 § 5