Gesetze / Innovationsausschreibungsverordnung
InnAusV§ 4 Teilnahmeberechtigte Anlagen
Stand: 25.01.2021
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Düsseldorf, 29.05.2024 – 3 Kart 237/23Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Anlagenkombinationen abgegeben werden.