Gesetze / Inhaberkontrollverordnung
InhKontrollV§ 17 Anzeige der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
Stand: 16.03.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InhKontrollV/17#abs-1 (1) Für die Anzeigen
ist das Formular „Aufgabe-Verringerung“ nach Anlage 7 zu verwenden. Auf die Anzeigen über die absichtliche oder unabsichtliche Verringerung einer bedeutenden Beteiligung ist § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InhKontrollV/17#abs-2 (2) Der Anzeigepflichtige hat in einer Anlage zu dem Formular nach Absatz 1 Satz 1 zu erklären, auf wen er die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übertragen wird oder übertragen hat. Ist ihm diese Angabe nicht möglich, hat er dies in der Anlage zu begründen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InhKontrollV/17#abs-3 (3) Für alle Anzeigen nach Absatz 1 gilt § 16 Absatz 10 entsprechend.