nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 17 InhKontrollV — Anzeige der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung

Inhaberkontrollverordnung  
Stand: 16.03.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Für die Anzeigen

- 1. der beabsichtigten Verringerung einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes,

- 2. der beabsichtigten Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie

- 3. der unabsichtlichen Aufgabe oder der unabsichtlichen Verringerung einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes

ist das Formular „Aufgabe-Verringerung“ nach Anlage 7 zu verwenden. Auf die Anzeigen über die absichtliche oder unabsichtliche Verringerung einer bedeutenden Beteiligung ist § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 entsprechend anzuwenden.

(2) Der Anzeigepflichtige hat in einer Anlage zu dem Formular nach Absatz 1 Satz 1 zu erklären, auf wen er die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übertragen wird oder übertragen hat. Ist ihm diese Angabe nicht möglich, hat er dies in der Anlage zu begründen.

(3) Für alle Anzeigen nach Absatz 1 gilt § 16 Absatz 10 entsprechend.

---

Zitiervorschlag: § 17 InhKontrollV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/InhKontrollV/17

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
