Gesetze / IVDR · CELEX 02017R0746-20250110

Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission

114 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Geltungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Rechtlicher Status eines Produkts
  4. Art 4 Genetische Informationen, Beratung und Einwilligung nach Aufklärung
  5. Art 5 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
  6. Art 6 Fernabsatz
  7. Art 7 Angaben
  8. Art 8 Anwendung harmonisierter Normen
  9. Art 9 Gemeinsame Spezifikationen
  10. Art 10 Allgemeine Pflichten der Hersteller
  11. Art 10a Pflichten bei Unterbrechung der Versorgung mit bestimmten Medizinprodukten
  12. Art 11 Bevollmächtigter
  13. Art 12 Wechsel des Bevollmächtigten
  14. Art 13 Allgemeine Pflichten der Importeure
  15. Art 14 Allgemeine Pflichten der Händler
  16. Art 15 Für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person
  17. Art 16 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler oder andere Personen gelten
  18. Art 17 EU-Konformitätserklärung
  19. Art 18 CE-Konformitätskennzeichnung
  20. Art 19 Produkte für besondere Zwecke
  21. Art 20 Teile und Komponenten
  22. Art 21 Freier Verkehr
  23. Art 22 Identifizierung innerhalb der Lieferkette
  24. Art 23 Nomenklatur für Medizinprodukte
  25. Art 24 System zur eindeutigen Produktidentifikation
  26. Art 25 UDI-Datenbank
  27. Art 26 Registrierung von Produkten
  28. Art 27 Elektronisches System für die Registrierung von Wirtschaftsakteuren
  29. Art 28 Registrierung der Hersteller, der Bevollmächtigten und der Importeure
  30. Art 29 Kurzbericht über Sicherheit und Leistung
  31. Art 30 Europäische Datenbank für Medizinprodukte
  32. Art 31 Für Benannte Stellen zuständige Behörden
  33. Art 32 Anforderungen an Benannte Stellen
  34. Art 33 Zweigstellen und Unterauftragnehmer
  35. Art 34 Antrag von Konformitätsbewertungsstellen auf Benennung
  36. Art 35 Bewertung des Antrags
  37. Art 36 Ernennung der Sachverständigen für die gemeinsame Bewertung der Notifizierungsanträge
  38. Art 37 Sprachenregelung
  39. Art 38 Benennungs- und Notifizierungsverfahren
  40. Art 39 Kennnummern und Verzeichnis Benannter Stellen
  41. Art 40 Überwachung und Neubewertung der Benannten Stellen
  42. Art 41 Überprüfung der von der Benannten Stelle vorgenommenen Bewertung der technischen Dokumentation und der Dokumentation der Leistungsbewertung
  43. Art 42 Änderungen der Benennung und Notifizierung
  44. Art 43 Anfechtung der Kompetenz Benannter Stellen
  45. Art 44 Gegenseitige Begutachtung und Erfahrungsaustausch zwischen für Benannte Stellen zuständigen Behörden
  46. Art 45 Koordinierung der Benannten Stellen
  47. Art 46 Liste der Standardgebühren
  48. Art 47 Klassifizierung von Produkten
  49. Art 48 Konformitätsbewertungsverfahren
  50. Art 49 Mitwirkung der Benannten Stellen an Konformitätsbewertungsverfahren
  51. Art 50 Mechanismus zur Kontrolle der Konformitätsbewertungen von Produkten der Klasse D
  52. Art 51 Konformitätsbescheinigungen
  53. Art 52 Elektronisches System für Benannte Stellen und Konformitätsbescheinigungen
  54. Art 53 Freiwilliger Wechsel der Benannten Stelle
  55. Art 54 Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren
  56. Art 55 Freiverkaufszertifikate
  57. Art 56 Leistungsbewertung und klinischer Nachweis
  58. Art 57 Allgemeine Anforderungen an Leistungsstudien
  59. Art 58 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Leistungsstudien
  60. Art 59 Einwilligung nach Aufklärung
  61. Art 60 Leistungsstudien mit nicht einwilligungsfähigen Prüfungsteilnehmern
  62. Art 61 Leistungsstudien mit Minderjährigen
  63. Art 62 Leistungsstudien mit schwangeren oder stillenden Frauen
  64. Art 63 Zusätzliche nationale Maßnahmen
  65. Art 64 Leistungsstudien in Notfällen
  66. Art 65 Schadensersatz
  67. Art 66 Antrag auf Genehmigung einer Leistungsstudie
  68. Art 67 Bewertung durch die Mitgliedstaaten
  69. Art 68 Durchführung einer Leistungsstudie
  70. Art 69 Elektronisches System für Leistungsstudien
  71. Art 70 Leistungsstudien in Bezug auf Produkte, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfen
  72. Art 71 Wesentliche Änderung einer Leistungsstudie
  73. Art 72 Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Korrekturmaßnahmen und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Leistungsstudien
  74. Art 73 Informationspflichten des Sponsors am Ende oder bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer Leistungsstudie
  75. Art 74 Koordiniertes Bewertungsverfahren für Leistungsstudien
  76. Art 75 Überprüfung des koordinierten Bewertungsverfahrens
  77. Art 76 Aufzeichnung und Meldung der bei Leistungsstudien auftretenden unerwünschten Ereignisse
  78. Art 77 Durchführungsrechtsakte
  79. Art 78 System des Herstellers für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen
  80. Art 79 Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen
  81. Art 80 Bericht über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen
  82. Art 81 Regelmäßig aktualisierter Bericht über die Sicherheit
  83. Art 82 Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
  84. Art 83 Meldung von Trends
  85. Art 84 Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
  86. Art 85 Analyse der Vigilanz-Daten
  87. Art 86 Durchführungsrechtsakte
  88. Art 87 Elektronisches System für Vigilanz und Überwachung nach dem Inverkehrbringen
  89. Art 88 Marktüberwachungstätigkeiten
  90. Art 89 Bewertung von Produkten, die mutmaßlich ein unannehmbares Risiko darstellen oder anderweitig nicht konform sind
  91. Art 90 Verfahren für den Umgang mit Produkten, die ein unannehmbares Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen
  92. Art 91 Verfahren zur Bewertung nationaler Maßnahmen auf Unionsebene
  93. Art 92 Sonstige Nichtkonformität
  94. Art 93 Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen
  95. Art 94 Gute Verwaltungspraxis
  96. Art 95 Elektronisches System für die Marktüberwachung
  97. Art 96 Zuständige Behörden
  98. Art 97 Kooperation
  99. Art 98 Koordinierungsgruppe Medizinprodukte
  100. Art 99 Aufgaben der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte
  101. Art 100 Die Referenzlaboratorien der Europäischen Union
  102. Art 101 Produktregister und -datenbanken
  103. Art 102 Vertraulichkeit
  104. Art 103 Datenschutz
  105. Art 104 Gebührenerhebung
  106. Art 105 Finanzierung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Benennung und Überwachung der Benannten Stellen
  107. Art 106 Sanktionen
  108. Art 107 Ausschussverfahren
  109. Art 108 Ausübung der Befugnisübertragung
  110. Art 109 Gesonderte delegierte Rechtsakte für die jeweiligen übertragenen Befugnisse
  111. Art 110 Übergangsbestimmungen
  112. Art 111 Bewertung
  113. Art 112 Aufhebung
  114. Art 113 Inkrafttreten und Geltungsbeginn