Gesetze / Implantateregister-Betriebsverordnung
IRegBVAnlage 2 (zu § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)
Stand: 22.11.2024
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4353 - 4354; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Änderungsverlauf
-
01.07.2024 in Kraft
Anlage 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 318)
BGBl. 2024 I Nr. 318
-
27.09.2022 Ausfertigung
Anlage 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. September 2022 (BGBl. I 1566)
BGBl. 2022 I S. 1566
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.