Gesetze / Landesrecht Bayern / IMIV · GVBl. S. 715, BayRS 200-6-2-W
Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren bei der Anwendung des europäischen Binnenmarktinformationssystems IMI im Bereich der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt
6 Normen · Ausgangsfassung vom 09.10.2010 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Aufgaben und Zuständigkeiten
- § 2 Informationsaustausch im Zuständigkeitsbereich nicht registrierter Stellen
- § 3 Zentrale Verbindungsstelle; Koordinationsaufgaben
- § 4 Vorwarnungen
- § 5 Ausnahmen im Einzelfall
- § 6 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.03.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 22 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.