Gesetze / Landesrecht Bayern / ILSG · GVBl. S. 318, BayRS 215-6-1-I

Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen

12 Normen · Ausgangsfassung vom 25.07.2002 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Art. 1 Integrierte Leitstelle, Notruf 112
  2. Art. 2 Aufgaben der Integrierten Leitstelle
  3. Art. 3 Aufgabenträger, notwendige Einrichtungen
  4. Art. 4 Betreiber der Integrierten Leitstellen, Beteiligung
  5. Art. 5 Kreiseinsatzzentrale
  6. Art. 6 Kostenverteilung, Kostentragung
  7. Art. 7 Staatliche Leistungen
  8. Art. 8 Staatliche Aufsicht, Überprüfung
  9. Art. 9 Datenschutz, Dokumentations- und Schweigepflicht
  10. Art. 10 Rechtsverordnungen, Zuständigkeiten und Befugnisse
  11. Art. 11 Übergangsvorschrift
  12. Art. 12 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    23.12.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 636)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.