Gesetze / Landesrecht Bayern / Integrierte Leitstellen-Gesetz
ILSGArt 1 Integrierte Leitstelle, Notruf 112
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz regelt die gemeinsame Nutzung der Notrufnummer 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr sowie Aufgaben und Betrieb Integrierter Leitstellen. Die Notrufnummer für Notfallrettung und Feuerwehr lautet 112 und wird ausschließlich in der Integrierten Leitstelle abgefragt. Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle (Leitstellenbereich) ist der nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) festgelegte Rettungsdienstbereich. Für jeden Leitstellenbereich ist nur eine Integrierte Leitstelle zulässig.