Gesetze / Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
IHKG§ 7
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG Niedersachsen, 12.11.2009 – 8 LC 58/08Zitiert von 4
- OVG Niedersachsen, 20.11.2008 – 8 ME 51/08Zitiert von 1
- BVerfG, 07.12.2001 – 1 BvR 1806/98Verfassungsbeschwerde: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in der Industrie- und Handelskammer KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 76
- BGH, 22.09.2017 – AnwZ (Brfg) 51/16Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Befristete Anstellung als Hauptgeschäftsführer bei einer Industrie- und Handelskammer
- OVG NRW, 12.06.2003 – 8 A 4282/02Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IHKG/7#abs-1 (1) Die Vollversammlung bestellt den Hauptgeschäftsführer.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IHKG/7#abs-2 (2) Präsident (Präses) und Hauptgeschäftsführer vertreten nach näherer Bestimmung der Satzung die Industrie- und Handelskammer rechtsgeschäftlich und gerichtlich.