Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

HtDBwVWehrtechnikVDV

§ 8b Bestandteile des Auswahlverfahrens

Stand: 11.07.2024

Bund

Das Auswahlverfahren besteht aus

1.
einem schriftlichen Teil und
2.
einem mündlichen Teil.
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