Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
HtDBwVWehrtechnikVDV§ 8b Bestandteile des Auswahlverfahrens
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 11.07.2024
Das Auswahlverfahren besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil und
2.
einem mündlichen Teil.