Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

HtDBwVWehrtechnikVDV

§ 8c Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 11.07.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HtDBWVAPrV/8c#abs-1 (1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens sind höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente einzusetzen:

1.
Aufsatz,
2.
Leistungstest,
3.
Persönlichkeitstest,
4.
Simulationsaufgabe und
5.
biographischer Fragebogen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HtDBWVAPrV/8c#abs-2 (2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.

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