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§ 8b HtDBWVAPrV — Bestandteile des Auswahlverfahrens

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Stand: 11.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Auswahlverfahren besteht aus

1.
einem schriftlichen Teil und
2.
einem mündlichen Teil.