Gesetze / HopfV 2023 · BGBl I 2023, Nr. 61
Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
31 Normen · ausgefertigt 09.03.2023 · letzte Änderung 10.11.2023 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- § 1Anwendungsbereich und Zuständigkeit
- Abschnitt 1 · Zertifizierung
- § 2Zertifizierungstermin
- Abschnitt 2 · Förderfähige Flächen und Betriebsfonds
- § 3Höchstbetrag der Beihilfe
- § 4Betriebsfonds
- Abschnitt 3 · Operationelle Programme
- § 5Beantragung eines operationellen Programms
- § 6Genehmigung eines operationellen Programms
- § 7Durchführungszeitraum der operationellen Programme
- § 8Änderung eines operationellen Programms
- Abschnitt 4 · Gewährung der Beihilfe
- § 9Beihilfeantrag
- § 10Gewährung und Zahlung einer Beihilfe
- § 11Anforderungen an die förderfähigen Hopfenflächen
- § 12Einstellung eines operationellen Programms
- § 13Zweckbindungsfrist
- § 14Rechtswidrige Beihilfe
- Abschnitt 5 · Pflichten
- § 15Rechnungsführung
- § 16Duldungs-, Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 17Mitteilungspflichten
- Abschnitt 6 · Kontrollen
- § 18Verwaltungskontrollen
- § 19Vor-Ort-Kontrollen
- § 20Berichte über Vor-Ort-Kontrollen
- § 21Kontrollen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung
- § 22Kontrollen zur Einhaltung der Zweckbindung
- Abschnitt 7 · Verwaltungssanktionen
- § 23Verwaltungssanktionen bei Wegfall der Beihilfevoraussetzungen
- § 24Verwaltungssanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem jährlichen Leistungsbericht
- § 25Verwaltungssanktionen bei hinreichendem Verdacht von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 26Verwaltungssanktionen bei Verhinderung von Vor-Ort-Kontrollen und bei Verstoß gegen sonstige Pflichten
- § 27Kürzung bei verspäteter Antragstellung
- § 28Aufrechnung
- § 29Ausnahmen bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen
- Abschnitt 8 · Schlussbestimmungen
- § 30Muster und Formulare
- § 31Datenverarbeitung und Datenübermittlung
Änderungsverlauf
- 10.11.2023 — 3 Normen geändert · §§ 4, 7, 9 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.