Gesetze / Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
HopfV 2023§ 20 Berichte über Vor-Ort-Kontrollen
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 15.03.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HopfV%202023/20#abs-1 (1) Für jede Vor-Ort-Kontrolle ist im Anschluss an die Kontrolle ein schriftlicher oder elektronischer Bericht zu erstellen, der mindestens folgende Angaben enthalten muss:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HopfV%202023/20#abs-2 (2) Einem Vertreter der geprüften anerkannten Erzeugerorganisation ist Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Unterzeichnung zu geben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HopfV%202023/20#abs-3 (3) Der Beihilfeempfänger erhält eine schriftliche oder elektronische Kopie des Berichts.