Gesetze / Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
HopfV 2023§ 20 Berichte über Vor-Ort-Kontrollen
Stand: 15.03.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HopfV%202023/20#abs-1 (1) Für jede Vor-Ort-Kontrolle ist im Anschluss an die Kontrolle ein schriftlicher oder elektronischer Bericht zu erstellen, der mindestens folgende Angaben enthalten muss:
1.
die geprüften Beihilferegelungen und Anträge,
2.
die Namen und die Funktionen der anwesenden Personen,
3.
die geprüften Maßnahmen und Unterlagen, einschließlich des dabei zugrunde gelegten Prüfpfads und der überprüften Nachweise, und
4.
die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrolle.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HopfV%202023/20#abs-2 (2) Einem Vertreter der geprüften anerkannten Erzeugerorganisation ist Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Unterzeichnung zu geben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HopfV%202023/20#abs-3 (3) Der Beihilfeempfänger erhält eine schriftliche oder elektronische Kopie des Berichts.