Gesetze / Holzblasinstrumentenmachermeisterverordnung
HolzblMstrV§ 7 Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil I
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.09.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HolzblMstrV/7#abs-1 (1) Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet. Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil I der Meisterprüfung werden zunächst die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts und die Bewertung des Fachgesprächs im Verhältnis 3 : 1 gewichtet. Anschließend wird das hieraus folgende Ergebnis mit der Bewertung der Situationsaufgabe im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HolzblMstrV/7#abs-2 (2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung bestanden, wenn