Gesetze / HkRNDV · BGBl I 2018, 1853
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
56 Normen · ausgefertigt 08.11.2018 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.10.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2 — Begriffsbestimmungen | 1 |
| § 5 — Benennung der Verwendungsgebiete und Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Registerführung
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Kommunikation mit der Registerverwaltung
- § 4 Korrektur von Fehlern
- § 5 Benennung der Verwendungsgebiete und Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise
- § 6 Kontoeröffnung im Herkunftsnachweisregister
- § 7 Kontoeröffnung im Regionalnachweisregister
- § 8 Registrierung von Dienstleistern und Beauftragung und Bevollmächtigung von Dienstleistern durch den Kontoinhaber
- § 9 Kontoführung durch Nutzer und Hauptnutzer
- § 10 Übermittlung der Daten von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
- § 11 Übermittlung der Daten von Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze
- Abschnitt 2 · Ausstellung und Inhalte von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen, Registrierung von Anlagen
- Unterabschnitt 1 · Ausstellung von Herkunftsnachweisen
- § 12 Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen
- § 13 Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Pumpspeicherkraftwerken und aus Laufwasserkraftwerken mit Pumpbetrieb ohne Speicherung
- § 14 Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Grenzkraftwerken
- § 15 Ablehnung der Ausstellung von Herkunftsnachweisen ohne entsprechende Stromerzeugung
- § 16 Inhalte des Herkunftsnachweises
- § 17 Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Herkunftsnachweisen
- Unterabschnitt 2 · Ausstellung von Regionalnachweisen
- § 18 Voraussetzungen für die Ausstellung von Regionalnachweisen
- § 19 Inhalte des Regionalnachweises
- § 20 Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Regionalnachweisen
- Unterabschnitt 3 · Registrierung und Löschung von Anlagen
- § 21 Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister
- § 22 Einsatz von Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation bei der Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister
- § 23 Anlagenregistrierung im Regionalnachweisregister
- § 24 Änderung von Anlagendaten
- § 25 Registrierung von Gesamtanlagen
- § 26 Gültigkeitsdauer der Anlagenregistrierung; erneute Anlagenregistrierung
- § 27 Löschung der Anlagenregistrierung und Wechsel des Anlagenbetreibers
- Abschnitt 3 · Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
- § 28 Übertragung von Herkunftsnachweisen
- § 29 Übertragung und Rückbuchung von Regionalnachweisen
- § 30 Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
- § 30a Gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen
- § 31 Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung
- § 32 Löschung von Herkunftsnachweisen
- § 33 Löschung von Regionalnachweisen
- § 34 Verfall von Herkunftsnachweisen
- § 35 Verfall von Regionalnachweisen
- Abschnitt 4 · Anerkennung und Import von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen
- § 36 Anerkennung von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen
- § 37 Import anerkannter Herkunftsnachweise
- Abschnitt 5 · Pflichten von Registerteilnehmern, Hauptnutzern, Nutzern und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen
- § 38 Allgemeine Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten
- § 39 Pflichten bei der Nutzung des Herkunftsnachweisregisters oder des Regionalnachweisregisters
- § 40 Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten der Kontoinhaber
- § 41 Übermittlungs- und Mitteilungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und der Anlagenbetreiber
- § 42 Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten Biomasseanlagen
- § 42a Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten hocheffizienten KWK-Anlagen
- § 43 Tätigkeit von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
- § 44 Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber
- Abschnitt 6 · Erhebung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung und Löschung von Daten
- § 45 Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
- § 46 Datenübermittlung
- § 47 Löschung von Daten
- Abschnitt 7 · Ordnungswidrigkeiten
- § 48 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 8 · Sperrung und Schließung des Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern
- § 49 Sperrung und Entsperrung des Kontos
- § 50 Schließung des Kontos
- § 51 Ausschluss von der Teilnahme an den Registern, erneute Teilnahme nach Ausschluss
- Abschnitt 9 · Nutzungsbedingungen
- § 52 Nutzungsbedingungen
- § 53 Ausschluss des Widerspruchsverfahrens
- § 54 (weggefallen)
Änderungsverlauf
- 01.10.2025 — 15 Normen geändert · §§ 1, 2, 6, 12 und 11 weitere neueste Änderung
- 09.08.2025 — 2 Normen geändert · §§ 22, 24
- 01.01.2025 — 1 Norm geändert · § 31
- 01.01.2023 — 10 Normen geändert · §§ 4, 5, 16, 30 und 6 weitere
- 10.08.2022 — 10 Normen geändert · §§ 6, 21, 22, 23 und 6 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.