Gesetze / Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
HkRNDV§ 35 Verfall von Regionalnachweisen
Stand: 10.06.2019
Die Registerverwaltung erklärt Regionalnachweise für verfallen, wenn sie nicht spätestens 24 Kalendermonate nach dem Ende des Erzeugungszeitraums entwertet worden sind. Eine Verwendung der verfallenen Regionalnachweise ist untersagt.