Gesetze / Heizkostenzuschussgesetz
HeizkZuschG§ 7 Entsprechend anzuwendende Vorschriften
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.06.2022
Die Vorschriften des Ersten und des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend, soweit dieses Gesetz keine abweichende Regelung trifft.