Gesetze / Heizkostenzuschussgesetz
HeizkZuschG§ 6 Anrechnung bei anderen Sozialleistungen; Pfändungsschutz
Stand: 16.11.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeizkZuschG/6#abs-1 (1) Der Heizkostenzuschuss ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von Einkommen abhängig ist, bei Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie im Rahmen der §§ 67 und 126 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeizkZuschG/6#abs-2 (2) Der Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss kann nicht gepfändet werden.