Gesetze / Heizkostenzuschussgesetz

HeizkZuschG

§ 6 Anrechnung bei anderen Sozialleistungen; Pfändungsschutz

Stand: 16.11.2022

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeizkZuschG/6#abs-1 (1) Der Heizkostenzuschuss ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von Einkommen abhängig ist, bei Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie im Rahmen der §§ 67 und 126 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeizkZuschG/6#abs-2 (2) Der Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss kann nicht gepfändet werden.

§ 5 § 7