Gesetze / Heizkostenzuschussgesetz
HeizkZuschG§ 1 Anspruchsberechtigung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeizkZuschG/1?asof=2022-06-01#abs-1 (1) Anspruch auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss haben Personen, denen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt wurde und bei denen mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 liegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeizkZuschG/1?asof=2022-06-01#abs-2 (2) Anspruch auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss haben auch
Dies gilt nur, wenn sie keinen Anspruch nach Absatz 1 haben und
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HeizkZuschG/1?asof=2022-06-01#abs-3 (3) Anspruch auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss haben auch
Dies gilt nur, wenn bei ihnen mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 liegt, sie keinen Anspruch nach Absatz 1 haben und