Gesetze / Heimmindestbauverordnung

HeimMindBauV

§ 24 Funktions- und Zubehörräume

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeimMindBauV/24#abs-1 (1) Funktions- und Zubehörräume müssen in ausreichender Zahl vorhanden und den Besonderheiten der Pflegebedürftigkeit angepaßt sein.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeimMindBauV/24#abs-2 (2) § 15 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 3 gilt entsprechend. Außerdem müssen Schmutzräume und Fäkalienspülen in erforderlicher Zahl vorhanden sein.

§ 23 § 25