Gesetze / Landesrecht Sachsen / HeilpraktikerZuVO · SächsGVBl. 2011 Nr. 8, S. 310, Fsn-Nr. 253-x.1/2

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Zuständigkeiten nach dem Heilpraktikergesetz und dessen Erster Durchführungsverordnung

5 Normen · ausgefertigt 31.07.2011 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuständigkeit für die Zurücknahme der Erlaubnis
  3. § 2 Zuständigkeit für die Kenntnisüberprüfung
  4. § 3 Gutachterausschuss
  5. § 4 Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
  6. § 5 Inkrafttreten und Außerkrafttreten