Gesetze / Landesrecht Sachsen / Heilpraktikerzuständigkeitsverordnung

HeilpraktikerZuVO

§ 5 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Zuständigkeiten nach dem Heilpraktikergesetz und dessen Erster Durchführungsverordnung (HeilPZuVO) vom 7. Dezember 1996 (SächsGVBl. 1997 S. 5) außer Kraft.

Dresden, den 31. Juli 2011

Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz

Christine Clauß

§ 4