Gesetze / Landesrecht Sachsen / Heilpraktikerzuständigkeitsverordnung
HeilpraktikerZuVO§ 5 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Zuständigkeiten nach dem Heilpraktikergesetz und dessen Erster Durchführungsverordnung (HeilPZuVO) vom 7. Dezember 1996 (SächsGVBl. 1997 S. 5) außer Kraft.
Dresden, den 31. Juli 2011
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Christine Clauß