Gesetze / Hebammengesetz

HebG

§ 53 Europäischer Berufsausweis

Stand: 10.01.2020

Bund

Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Hebammenberuf gelten die Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dieses Teils entsprechend.

§ 52 § 54