Gesetze / Hebammengesetz HebG § 53 Europäischer Berufsausweis Stand: 10.01.2020 Bund Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Hebammenberuf gelten die Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dieses Teils entsprechend.