§ 52 Bekanntmachung
Stand: 10.01.2020
Das Bundesministerium für Gesundheit macht die jeweils aktuelle Fassung des Anhangs V Nummer 5.5.2 der Richtlinie 2005/36/EG im Bundesanzeiger bekannt.
Stand: 10.01.2020
Das Bundesministerium für Gesundheit macht die jeweils aktuelle Fassung des Anhangs V Nummer 5.5.2 der Richtlinie 2005/36/EG im Bundesanzeiger bekannt.