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§ 53 HebG 2020 — Europäischer Berufsausweis

Hebammengesetz

Stand: 10.01.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Hebammenberuf gelten die Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dieses Teils entsprechend.