Gesetze / Handelsregisterverordnung
HRV§ 14
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 03.02.2015 – II ZB 12/14Handelsregisterverfahren: Anspruch einer GmbH-Geschäftsführerin auf Löschung ihres vormals männlichen VornamensZitiert von 16
- AG Amberg, 20.01.2021 – HRB 6494 (Fall 4)
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HdlRegVfg/14#abs-1 (1) Jede Eintragung ist mit einer laufenden Nummer zu versehen und mittels eines alle Spalten des Registers durchschneidenden Querstrichs von der folgenden Eintragung zu trennen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HdlRegVfg/14#abs-2 (2) Werden mehrere Eintragungen gleichzeitig vorgenommen, so erhalten sie nur eine laufende Nummer.