Gesetze / HdBA-Leistungsbezüge-Verordnung

HdBALBV

§ 4 Funktionsleistungsbezüge

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HdBALBV/4#abs-1 (1) Funktionsleistungsbezüge können für die Zeit gewährt werden, in der die Professorin oder der Professor Funktionen oder besondere Aufgaben der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung wahrnimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HdBALBV/4#abs-2 (2) Bei der Bemessung der Funktionsleistungsbezüge ist die Verantwortung oder Belastung, die mit der Funktion oder Aufgabe verbunden ist, zu berücksichtigen. Der Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung ist zu beachten.

§ 3 § 5