Gesetze / Landesrecht Bayern / HUnterrV · GVBl. S. 455, ber. S. 702, BayRS 2233-2-3-K
Verordnung über den Hausunterricht
12 Normen · Ausgangsfassung vom 29.08.1989 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Voraussetzungen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Voraussetzungen
- § 2 Aufgaben des Hausunterrichts
- § 3 Ort
- § 4 Zuständigkeit für die Erteilung des Hausunterrichts
- § 5 Unterrichtsinhalte
- § 6 Umfang
- § 7 Genehmigungsverfahren
- § 8 Lehrpersonalzuschüsse für kommunale Schulträger
- § 9 Kostenerstattung an private Schulträger
- § 10 Zusammenarbeit
- § 11 Abweichende Regelung in Härtefällen
- § 12 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 8 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GVBl. S. 425)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.