Gesetze / Landesrecht Bayern / HUnterrV · GVBl. S. 455, ber. S. 702, BayRS 2233-2-3-K

Verordnung über den Hausunterricht

12 Normen · Ausgangsfassung vom 29.08.1989 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 1 — Voraussetzungen1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Voraussetzungen
  3. § 2 Aufgaben des Hausunterrichts
  4. § 3 Ort
  5. § 4 Zuständigkeit für die Erteilung des Hausunterrichts
  6. § 5 Unterrichtsinhalte
  7. § 6 Umfang
  8. § 7 Genehmigungsverfahren
  9. § 8 Lehrpersonalzuschüsse für kommunale Schulträger
  10. § 9 Kostenerstattung an private Schulträger
  11. § 10 Zusammenarbeit
  12. § 11 Abweichende Regelung in Härtefällen
  13. § 12 Inkrafttreten
  14. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 8 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GVBl. S. 425)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.