Gesetze / Häftlingshilfegesetz
HHG§ 2 Ausschließungsgründe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 37
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2024 – OVG 11 B 3.19
- VG Freiburg, 25.09.2014 – 2 K 1409/12
- VG Berlin, 01.11.2017 – 9 L 228.17Zitiert von 3
- VG Berlin, 28.11.2018 – 9 K 241.17Zitiert von 3
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 – OVG 3 B 9.12Zitiert von 2
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 – VerfGH 33/23
Zuletzt entschieden
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 16.09.2025 – VerfGH 32/23
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2025 – L 10 VE 2/20
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 14.01.2025 – VerfGH 34/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 HHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HHG/2#abs-1 (1) Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt an Personen,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HHG/2#abs-2 (2) Die Gewährung von Leistungen kann versagt oder eingestellt werden, wenn der Berechtigte die im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestehende freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft hat oder bekämpft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HHG/2#abs-3 (3) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HHG/2#abs-4 (4) Liegen Ausschließungsgründe bei der in Gewahrsam genommenen Person (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) vor, so sind diese auch gegenüber Angehörigen und Hinterbliebenen wirksam.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/HHG/2#abs-5 (5) Solange wegen einer Straftat, die zu einem Ausschluß nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 oder Absatz 2 führen kann, ein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren schwebt, sind Entscheidungen über Anträge nach diesem Gesetz zurückzustellen. Wird ein solches Verfahren eingeleitet, nachdem der Anspruch auf Leistungen zuerkannt ist, so ist die Auszahlung einmaliger Leistungen auszusetzen; wiederkehrende Leistungen können ausgesetzt werden.