Gesetze / Haushaltsgrundsätzegesetz
HGrG§ 7 Grundsatz der Gesamtdeckung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- VG Freiburg, 02.04.2014 – 2 K 1446/13Rechtmäßigkeit der Festsetzung des wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrags KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 49
- VG Lüneburg, 07.05.2024 – 3 A 156/22Zitiert von 1
- VG Hannover, 08.12.2021 – 1 A 1283/20
- Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 27.10.2021 – P.St. 2783, P.St. 2827
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2002 – 2 A 10553/02Zitiert von 1
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Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist.