Gesetze / Handelsgesetzbuch

HGB

§ 8 Handelsregister

Stand: 10.06.2019

Bund27 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/8#abs-1 (1) Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/8#abs-2 (2) Andere Datensammlungen dürfen nicht unter Verwendung oder Beifügung der Bezeichnung "Handelsregister" in den Verkehr gebracht werden.

§ 7 § 8a