§ 451g Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Stand: 10.06.2019
Ist der Absender ein Verbraucher, so kann sich der Frachtführer oder eine in § 428 genannte Person
Die Unterrichtung nach Satz 1 Nr. 1 muß in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorgehoben sein.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 451g HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Saarbrücken, 29.06.2005 – 5 U 164/03-16
- LG Heidelberg, 12.08.2016 – 3 O 149/16Zitiert von 1
- AG Düsseldorf, 10.02.2023 – 37 C 129/22
- LG Mönchengladbach, 14.01.2021 – 1 O 296/14Zitiert von 1
- LG Köln, 17.12.2003 – 26 S 136/03
- OLG Stuttgart, 17.11.2009 – 3 W 50/09Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 451g geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
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