§ 345
Stand: 10.06.2019
Auf ein Rechtsgeschäft, das für einen der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist, kommen die Vorschriften über Handelsgeschäfte für beide Teile gleichmäßig zur Anwendung, soweit nicht aus diesen Vorschriften sich ein anderes ergibt.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 345 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LG Münster, 28.04.2020 – 4 O 515/11Zitiert von 1
- VG Köln, 25.02.2016 – 13 K 5017/13Zitiert von 12
- BGH, 25.10.2006 – VIII ZR 23/06AGB-Inhaltskontrolle beim Kauf von Einbauküchen: Zulässigkeit von Klauseln über vorzeitige Lieferung, Fälligkeit des Kaufpreises, Liefernachfristen und Lagerkosten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OLG Frankfurt am Main, 20.11.2012 – 5 U 129/11
- AG Brühl, 26.07.2005 – 21 C 669/04
- AG Duisburg, 04.02.2004 – 35 C 4722/03
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 345 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
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