§ 256 Bewertungsvereinfachungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Nach Gewicht
- BFH, 20.06.2000 – VIII R 32/98Zitiert von 3
- FG Köln, 27.01.2009 – 6 K 3954/07Zitiert von 3
- BGH, 22.11.2016 – XI ZB 9/13Kapitalanleger-Musterverfahren: Bindungswirkung der Feststellungen eines Musterentscheids; Wegfall der Entscheidungserheblichkeit einzelner Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses im Laufe des Verfahrens; Vergütung des Prozessbevollmächtigten des MusterrechtsbeschwerdeführersZitiert von 62
- BGH, 21.10.2014 – XI ZB 12/12Kapitalanleger-Musterverfahren: Musterentscheid zur Prospekthaftung für den 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG; erforderlicher Inhalt eines Musterentscheids; Anforderungen an einen Rechtsbeschwerdeantrag; Anwendung der gesetzlichen Prospekthaftung; Ausweisung des Werts des Immobilienvermögens im Wertpapierverkaufsprospekt; Hinweispflicht auf eine "Umhängung"; Umfang der Verjährungshemmung bei Erhebung einer Schadensersatzklage; erforderliche Individualisierung des prozessualen Anspruchs in einem Mahn- oder GüteverfahrenZitiert von 88
- BFH, 18.03.2010 – X R 20/09Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen geringer BedeutungZitiert von 11
- FG München, 08.12.2022 – 10 K 1499/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 03.07.2013 – 23 Kap 2/06Zitiert von 4
- FG Köln, 16.12.2010 – 6 K 777/06Zitiert von 1
8 Entscheidungen zu § 256 HGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 256 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, daß die zuerst oder daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. § 240 Abs. 3 und 4 ist auch auf den Jahresabschluß anwendbar.