§ 150 Anmeldung des Erlöschens der Firma
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 04.04.2022 – 1 K 4494/21
- BGH, 14.01.2019 – AnwZ (Brfg) 25/18Voraussetzung für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei einer Tätigkeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
- BFH, 28.05.2020 – IV R 4/17(Personelle Verflechtung bei von Geschäftsführung ausgeschlossenem Nur-Besitz-Gesellschafter und bei Möglichkeit zur Umgehung des § 181 BGB durch geschäftsführende Doppelgesellschafter)Zitiert von 12
- BFH, 07.06.2018 – IV R 11/16Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis einer Personengesellschaft gegen Gewinnfeststellungsbescheide auf Grund der Eröffnung des InsolvenzverfahrensZitiert von 11
- KG, 19.08.2025 – 22 W 16/25
- OLG München, 17.07.2023 – 3 U 2667/22
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 150 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Nach der Beendigung der Liquidation ist das Erlöschen der Firma von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.