§ 20 Art der Entgelte
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- BAG, 11.07.2006 – 9 AZR 516/05Zitiert von 2
- LAG Köln, 04.09.2012 – 12 Sa 1482/10
- LAG Köln, 04.09.2012 – 12 Sa 690/11
- BAG, 24.08.2016 – 7 AZR 625/15Befristung - Vorbeschäftigung - HeimarbeitsverhältnisZitiert von 12
- LAG Köln, 14.02.2012 – 11 Sa 1380/10Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Entgelte für Heimarbeit sind in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf der Grundlage von Stückzeiten zu regeln. Ist dieses nicht möglich, so sind Zeitentgelte festzusetzen, die der Stückentgeltberechnung im Einzelfall zugrunde gelegt werden können.